Informationen zu den elektronischen Rezepten:

Ab dem 1.1.2024 dürfen wir für gesetzlich Versicherte nur noch elektronische Rezepte ausstellen.
Um dieses ausstellen zu können, muss ihre Versichertenkarte vorher von uns eingelesen worden sein. Die e-Rezepte werden nicht auf der Versichertenkarte selber gespeichert. Ihre Versichertenkarte dient als Erlaubnis und Schlüssel, dass wir das Rezept in einem Speicher für Sie hinterlegen können.

In der Apotheke brauchen Sie dann wieder ihre Versichertenkarte, die Sie in der Apotheke in ein Kartenlesegerät stecken. Damit geben Sie der Apotheke die Erlaubnis und den Schlüssel, um nachzuschauen, ob ein Rezept für Sie in dem Speicher hinterlegt ist und kann dann die Medikamente ausgeben.

Ausnahmen:
– Privatrezepte / OTC
– Betäubungsmittel
– Heilmittel (also z.B. Logopädie, Physiotherapie usw.)
– Hilfsmittel (also z.B. Bandagen, Gehilfen, Spritzen usw.)
– Häusliche Krankenpflege
– usw.

Diese Ausnahmen werden weiterhin auf Papierrezepte gedruckt.

Das System ist schnell und einfach. Es müssen sich nur etwas andere Abläufe beim Erstellen und beim Einlösen etablieren.

Die elektronischen Rezepte müssen genau, wie die Papierrezepte unterzeichnet werden. Dafür muss ein Arzt es sich anschauen und elektronisch signieren. Dies kann, wie auch beim Papierrezept, einen Augenblick dauern.
Sie bekommen in der Praxis keinen Ausdruck o.ä. in die Hand.

Damit sind Vorbestellungen ohne im Quartal eingelesene Versichertenkarte nicht möglich.
Wenn die Versichertenkarte im Quartal schon eingelesen wurde, dann brauchen Sie nicht mehr in die Praxis zu kommen, um neu ausgestellte Rezepte abzuholen, sondern können direkt in eine Apotheke gehen und mit der Versichertenkarte die Medikamente abholen.

Falls ein Medikament in der Apotheke nicht vorrätig ist, kann die Apotheke das Medikament im Speicher lassen, sodass Sie es in einer anderen Apotheke versuchen können.

Auch wenn wir schon Testläufe fürs e-Rezept hatten und einiges ausprobiert haben, kann es sein, dass zum Start am 2.1.24 nicht alles wie gewohnt funktioniert. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir die dringlichsten Fragen klären konnten.

Ihr Praxisteam Hornscher Weg